Wohneinrichtungen mit ambulantem Konzept (WEa)
In Verantwortung eines Trägers
Anders als in selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften sind solche in Trägerverantwortung dadurch gekennzeichnet, dass in einer Einrichtung Wohnen, Betreuung und Pflege als gekoppelte Leistungen angeboten wird. Wer dort einzieht, begibt sich in die Verantwortung eines Trägers. Projekte in Trägerverantwortung, in denen bis zu zwölf Menschen leben, unterscheiden sich in der Wohnqualität und im Betreuungskonzept nicht von selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften.
Sie sind häufig Bestandteil von Wohneinrichtungen. Der Unterschied zu den selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften liegt im Grad der Selbstbestimmung der dort lebenden Menschen: zentraler Akteur dort ist der Träger. Er bietet i.d.R. die wichtigen Leistungen der Vermietung, Betreuung, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Pflege „aus einer Hand“ an.
Wohn-Pflege-Angebote in Trägerverantwortung unterliegen der zuständigen Wohn-Pflege-Aufsicht des jeweiligen Bezirks.