Ambulant betreute Wohngemeinschaften (WG)

Als Mieter in der gemeinsamen Wohnung

In selbstverantworteten WGs leben bis zu zehn Personen als Mieter*in in einer gemeinsamen Wohnung. Sie üben das Hausrecht aus und haben die Schlüsselgewalt inne. Sie bzw. ihre bevollmächtigten Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen spielen eine entscheidende Rolle. Sie sind für die Grundfragen der Organisation des Wohnalltags verantwortlich und wählen gemeinsam einen Pflegedienst aus, der mit der Betreuung und Pflege der Mieter*innengemeinschaft beauftragt wird. Dieser schließt mit jede*jedem Mieter*in einen individuellen Pflegevertrag ab und ist „Gast“ in der privaten Häuslichkeit der WG-Mitglieder*innen.
Miet- und Pflegevertrag sind nicht miteinander gekoppelt!

Für Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Selbstverwaltung gelten für Hamburg bestimmte Qualitätsanforderungen, die bei der Planung und in der Praxis zu beachten sind. Unter dem Menüpunkt „Informationen“ ist dazu die Veröffentlichung „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz – Leitfaden für Angehörige“ eingestellt.

 

In direkter Verantwortung

Um sich über das Zusammenleben und die Alltagsgestaltung in der WG zu verständigen, bilden die pflegebedürftigen Menschen oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen ein Gremium. Sie treffen sich regelmäßig, entscheiden gemeinsam über wichtige Fragen und legen schriftlich fest, wie sie zusammenarbeiten und mit dem*der Vermieter*in sowie dem*der Dienstleister*in kooperieren wollen.

Für Angehörige, die sich weiter informieren möchten, empfehlen wir den „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz – Leitfaden für Angehörige“. Diesen können Sie im Menüpunkt Informationen aufrufen.

Sind die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherung der Selbstbestimmung und Interessenwahrnehmung der Mieter*innen erfüllt, werden WGs nur anlassbezogen durch die Aufsichtsbehörde geprüft. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – ebenfalls im Menüpunkt Informationen aufgeführt – , wobei wir insbesondere auf die §§ 2, 9 und 10 verweisen möchten.

Wohn-Pflege-Börse

Hier finden Sie freie Zimmer in WGs

Aus der Praxis

Hier finden Sie Praxisbeispiele von ambulant betreuten Wohngemeinschaften (WG´s).

Übersicht bestehender und in Umsetzung befindlicher ambulant betreuter Wohngemeinschaften (WG)

Für die erleichterte Suche nach einem passenden Wohn-Pflege-Angebot haben wir die bestehenden und derzeit in Umsetzung befindlichen WGs nach Bezirken sortiert. Wenn Sie einen Bezirk anklicken, sind dort die Wohngemeinschaften aufgelistet – hinter deren Namen wird zur besseren Verortung der Stadtteil angegeben.

Klicken Sie dann auf den Namen, erhalten Sie so weitere Informationen zu der Wohngemeinschaft sowie eine*n Ansprechpartner*in, die*den Sie kontaktieren können.

Bei allgemeinen Fragen zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften geben wir Ihnen gerne Auskunft.

 

Die mit einem Stern versehenen Wohnungen haben Wohnraum frei!

Möchten Sie nur die Wohn-Pflege-Angebote angezeigt bekommen, in denen uns derzeit ein Zimmer freigemeldet wurde, schauen Sie bitte auf die rechte Seite und drücken den Button „Wohn-Pflege-Börse“.

INFO: WG steht für → Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Bei Neugründung: frühzeitig Kontakt mit den Aufsichtsbehörden

Die Freie und Hansestadt Hamburg legt großen Wert darauf, Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitäten zu sichern. Deswegen hat sie zum 1. Januar 2010 das Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz erlassen. Dort sind auch Wohn-Pflege-Gemeinschaften unter dem Begriff „Wohngemeinschaften“ aufgeführt. Davor waren diese gesetzlich nicht geregelt.

Wer als Initiator*innen eine neue Wohn-Pflege-Gemeinschaft auf den Weg bringt, muss diese spätestens sechs Monate vor Bezug bei der Aufsicht des Bezirks anmelden, in dem die WG liegt. Von dort werden die Akteur*innen in der WG genauer über die gesetzlichen Anforderungen informiert und erhalten Hinweise, wie diese angemessen erfüllt werden können.

Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass diesen Hinweisen bei der Umsetzung der Wohn-Pflege-Gemeinschaft nachgegangen und die Vorgaben erfüllt worden sind, werden selbstverantwortete WGs aus der behördlichen Begleitung und Beaufsichtigung entlassen. Besonders wichtiges Kriterium dafür ist, dass die WG-Mitglieder*in oder ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter*in glaubhaft darstellen können, dass und wie sie die Interessen der Mieter*innen tatsächlich umsetzen.
Nur in dem Fall, dass ein berechtigter Anlass gemeldet wird, sich wieder um die Wohn-Pflege-Gemeinschaft zu kümmern, wird die Aufsicht in selbstverantworteten WGs wieder tätig. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie im Menü unter Informationen.