Wohneinrichtungen mit stationärem Konzept (WEs)
In Verantwortung eines Trägers
Anders als in selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften sind solche in Trägerverantwortung dadurch gekennzeichnet, dass in einer Einrichtung Wohnen, Betreuung und Pflege als gekoppelte Leistungen angeboten wird. Wer dort einzieht, begibt sich in die Verantwortung eines Trägers. Projekte in Trägerverantwortung, in denen bis zu zwölf Menschen leben, unterscheiden sich in der Wohnqualität und im Betreuungskonzept nicht von selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften.
Sie sind häufig Bestandteil von Wohneinrichtungen. Der Unterschied zu den selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften liegt im Grad der Selbstbestimmung der dort lebenden Menschen: zentraler Akteur dort ist der Träger. Er bietet i.d.R. die wichtigen Leistungen der Vermietung, Betreuung, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Pflege „aus einer Hand“ an.
Wohn-Pflege-Angebote in Trägerverantwortung unterliegen dauerhaft der zuständigen Wohn-Pflege-Aufsicht des jeweiligen Bezirks.
Indirekte Mitbestimmung
Eine wichtige Aufgabe des Trägers ist, die Mitwirkung der Bewohner*innen in ihrem Alltag zu befördern. Diese ist gesetzlich geregelt: Neben einem individuellen Mitspracherecht wird die kollektive Mitwirkung in Form eines Wohnbeirates sichergestellt. Angehörigenbeiräte oder von der Behörde bestimmte Ombudspersonen können den Wohnbeirat unterstützen.
Qualitätsanforderungen an WGs in Trägerverantwortung finden Sie unter dem Button Rubrik Service. Dort können Sie auch die gesetzlichen Regelungen des Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes einsehen, wobei wir Ihnen insbesondere empfehlen, sich die §§ 2, 5 und 11 ff und die Erläuterungen dazu anzusehen.